Schafe und ZiegenFinanzhilfe für Blauzungen-Todesfälle

Finanzhilfe für Blauzungen-Todesfälle

Eine Voraussetzung für die Härtefallbeihilfe ist, dass die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft waren.
Quelle: Anikibi/shutterstock.com

Tierhalter, deren Schafe, Ziegen und Rinder an der Blauzungenkrankheit verenden, bekommen künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich. Das hat die Tierseuchenkasse beschlossen, wie das Agrarministerium in Hannover bestätigte. Zuerst hatte der NDR darüber berichtet. Eine Voraussetzung für die Härtefallbeihilfe ist, dass die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft waren. Eine Ministeriumssprecherin erklärte, bei den geplanten Zahlungen gehe es um Mittel der Tierseuchenkasse und nicht des Landes. Die Details zu der Härtefallbeihilfe werde die Kasse „zeitnah“ bekanntgeben. Nach einem Beschluss vom Dezember 2023 hatte die Tierseuchenkasse dem Ministerium zufolge schon einmal Härtefallbeihilfen für Verluste von Schafen und Ziegen wegen der Blauzungenkrankheit gewährt. Damals stand noch kein Impfstoff gegen die Krankheit zur Verfügung. Als sich das im Juni änderte, wurde demnach beschlossen, die Beihilfe nur noch für die Impfung der Schafe und Ziegen mit 3 Euro pro Tier zu unterstützen.

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