Die Zulassung für Flufenacet wird nicht verlängert. Das haben die EU-Mitgliedstaaten am 12. März 2025 im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) beschlossen. AGRA Europe zufolge stimmten alle Staaten in der nicht-öffentlichen Sitzung einstimmig für den Vorschlag der EU-Kommission. Flufenacet wird vor allem in Herbiziden eingesetzt, etwa zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz.
Flutolanil-Verbot vertagt
Über ein Verbot von Flutolanil, einem Fungizid, konnten sich die EU-Staaten dagegen noch nicht einigen. Nach Informationen aus Brüssel verschoben die Mitgliedstaaten die Abstimmung, da weiterer Beratungsbedarf bestehe. Flutolanil wird in Deutschland vor allem bei Kartoffeln, aber auch im Getreide- und Zuckerrübenanbau gegen Basidiomyceten verwendet. Die EU-Kommission begründet das Flufenacet-Verbot mit möglichen endokrinschädlichen Eigenschaften des Wirkstoffs. Diese Einschätzung stützt sich auf eine Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA). Auch bei Flutolanil sieht die Kommission Probleme. Obwohl die EFSA keine kritischen Bereiche feststellte, gebe es Unsicherheiten in der Risikobewertung wegen fehlender Daten.
Abbauprodukt TFA
Beide Wirkstoffe bilden als Abbauprodukt die Ewigkeitschemikalie Trifluoressigsäure (TFA). Diese gehört zur Gruppe der PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen). TFA steht unter Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein. Die EU-Kommission verweist außerdem auf eine Studie von Bayer. In Tierversuchen an Kaninchen seien durch TFA schwere Missbildungen bei Föten beobachtet worden.
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