- für die ersten zehn förderfähigen Tiere ein GPS-System
- für zwischen elf und 30 förderfähige Tiere je ein weiteres GPS-System
- für zwischen 31 und 50 förderfähige Tiere je ein weiteres GPS-System
Förderfähig sind weibliche Schafe und Ziegen ab einem Jahr, gemolken oder nicht gemolken. Die Tiere müssen mindestens 60 Tage im Jahr auf der Alm gehalten werden. Als Förderwerber kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, die einen landwirtschaftlichen Betrieb in Kärnten bewirtschaften. Als Gebietskulisse kommen Almen in und außerhalb Kärntens infrage. GPS-Halsbandsender werden von unterschiedlichen Firmen angeboten und sind im Fachhandel erhältlich.
Antrag stellen
Der Antrag kann ab dem 15. Juli 2024 (Stichtag Almauftriebsliste) gestellt werden, die förderfähigen Tiere sind aus der Almauftriebsliste zu entnehmen. Das ausgefüllte Antragsformular inklusive der Almauftriebsliste und der Rechnungsbelege (Rechnung, Überweisungsbestätigung, Buchungsbeleg) sind bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, Referat 4, Tierische Produktion und Bauen bis längstens 31. Oktober 2024 einzureichen.
Das Antragsformular kann auf der Homepage der LK Kärnten www.ktn.lko.at, dem Kärntner Almwirtschaftsverein unter www.almwirtschaft-ktn.at oder auf der Webseite des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes Kärnten www.schafe-ziegen-kärnten.at abgerufen werden.
Auskünfte über den Ankauf der Geräte und zur Antragseinreichung können im Referat 4, Tierische Produktion und Bauen in der LK Kärnten unter Tel.: 0463/58 50-1523 eingeholt werden.
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