AW: Ausfuhr eines gebrauchten John Deere 6620

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#110212
Angelika Leitner Verwalter

Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten, schreibt dazu:

Kroatien gehört ja zur europäischen Union. Somit handelt es sich zollrechtlich um keine Ausfuhr aus Deutschland und um keine Einfuhr in Kroatien. Der Vorgang ist also nur aus umsatzsteuerlicher Sicht relevant. Ob dabei die Lieferung im System der innergemeinschaftlichen Lieferung/des Kaufs oder im Rahmen der Versandhandelsregelung erfolgt, hängt von den Gegebenheiten des Käufers ab – Ihrem Onkel. Unterstellt, dass Ihr Onkel nicht verpflichtet ist, in Deutschland Umsatzsteuererklärungen abzugeben, kann er die in Rechnung gestellte deutsche Umsatzsteuer von 10,7 Prozent im Rahmen eines Vorsteuervergütungsverfahrens erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass er Unternehmer ist und als vorsteuerabzugsberechtigt in Deutschland anerkannt wird. Der Antrag für das Vergütungsverfahren in Deutschland ist bei der zuständigen Stelle in Kroatien zu stellen. Diese leitet den Antrag nach Deutschland weiter. Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Eine vollständige Lösung und damit Antwort auf Ihre Frage ist allerdings ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts nicht abschließend möglich und ersetzt keine fundierte steuerliche Beratung.

 

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