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25. März 2021 um 17:48 Uhr
#114488
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen kannst du Mist, so du die Erlaubnis des Besitzers hast, bis zu 6 Monaten zwischenlagern.
Das kann Ackerland, Grünland, eine Streuobstwiese, deine PferdeWEIDE, ja selbst dein Vorgarten sein, wenn du in einem ausgewiesenen Dorfgebiet lebst, (und sich die Nachbarn nicht beschweren).
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Diese Antwort wurde geändert vor 2 Jahre, 8 Monate von
Jens Reinhardt.