AW: Traktor Verkauf

AW: Traktor Verkauf

#144362
Jens Reinhardt Teilnehmer

Hallo Tina,

Ich bin kein Steuerberater, aber vom Gefühl her würde ich sagen, daß ihr beim Traktorverkauf keine Mehrwertsteuer erheben braucht/dürft, denn MwST dürfen nur Firmen erheben und deine Mutter hat ihren Betrieb ja eingestellt. Das kann ein Vorteil sein, falls der Käufer ein pauschalierender Landwirt oder ein Hobbylandwirt ist. Diese würden die Mehrwertsteuer bezahlen müssen, ohne sie vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Der Traktor wäre in ihrem Fall teurer.

Vermutlich hat deine Mutter bei Einstellung ihres Betriebes die Traktoren zum Buchwert übernommen und entsprechend versteuert. Der Verkauf wäre dann ein Privatgeschäft.

Bei der Einkommensteuer wirst du gefragt, ob du Nebeneinnahmen über 256/600 ??Euro hattest. (Z.B. privater Autohandel, Holzbildhauerarbeiten, Aktiengewinne innerhalb von 12 Monaten, gelegentliche Vermietung Autoanhänger, sonstiges). In der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) musst du deinen Gewinn (die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufswert) eintragen.

Spekulationsgewinne sind bei Grundstücken nach 10 Jahren und bei z.B. Aktien nach 1 Jahr steuerfrei. Wenn du Glück hast, fällt dein Traktorverkauf hierunter. Eine Nachfrage beim Steuerberater ist in dieser Frage hilfreich. Alles nur vermutlich.

Es grüßt der Jens

Warenkorb

Der Warenkorb ist leer.
Gesamt: 0,00