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20. Januar 2022 um 16:50 Uhr
#144604
Josef Jugovits
Teilnehmer
Hallo!
Ich würde auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen. Meiner Meinung nach darf deine Mutter sehr wohl die Ust mit 13% ausweisen, da sie ja UST pauschaliert war und auch keine UST. beim Kauf rückerstattet bekommen hat. Wenn der Käufer Regelbesteuert ist, D.H.: er kann sich die USt zurückholen ist es auf jeden Fall verkaufsfördernd da der Traktor für den Käufer ja um 13% billiger wird.
Ob sie die Einnahmen versteuern muss, weiß ich allerdings nicht, würde aber sagen nein, da es sich um Betriebsvermögen handelt und dieser Betrieb ja seine Steuern pauschaliert bezahlt hat.