AW: Pachtvertrag kündigen möglich?

AW: Pachtvertrag kündigen möglich?

#146751
Jens Reinhardt Teilnehmer

Hallo Sven,

Schneller geht nicht.

Es kommt darauf an, welche Formulierung im Pachtvertrag getroffen wurde hinsichtlich (notwendiger) baulicher Einrichtungen.

So eine Solaranlage bleibt ja länger in Nutzung, als die Restlaufzeit des Pachtvertrages ist.

Als “Normalbürger” würde ich denken, daß die Anlage nicht ohne die Erlaubnis des Verpächters auf dessen Grundstück errichtet werden darf.

Ob in Zeiten der Ökostromerzeugung die Solarstromproduktion als “landwirtschaftliche Nutzung” gilt, vermag ich nicht abzuschätzen.

Eine vorzeitige Kündigung, die bei unsachgemäße Nutzung möglich ist, ist aber an bestimmte (Form-)Vorschriften gebunden. Oftmals wird man den Pächter wegen Formmängeln bei der Kündigung nicht los.

Daher solltest du dir unbedingt anwaltlichen Rat holen.

Eventuell änderst du auch deine Meinung, wenn du am Ertrag der Anlage beteiligt wirst, oder ein gutes Pachtangebot (+-2000Euro/ha) mit Rückbauverpflichtung und Wiederherstellung des Ackerlandes nach Vertragsende erhälst.

(Aber nicht alle Anwälte, die auf Miet-und Pachtrecht spezialisiert sind, haben von Pachtverträgen in der Landwirtschaft Ahnung)

Grüße in die Niederlausitz?

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