AW: Ab wann ist man Landwirt?

AW: Ab wann ist man Landwirt?

#230348
Judith Vogel Teilnehmer

Guten Morgen,

Vielen lieben Dank für alle diese hilfreichen Informationen – das hatte ich so nicht erwartet und macht mir und uns nun Mut!

Danke Herr Buffler für das Nachfragen. Tatsächlich erfülle ich nachdem was Sie geschrieben haben die Vorraussetzungen. Ich habe die Ausbildung bei unserem AELF gemacht, bewirtschafte das Land seit mehreren Jahren und habe auch eine Betriebsnummer. Der Betrieb trägt zum Einkommen bei, er ist nur mit seinen knapp 3ha Flächen nicht groß. Er ist auf mich gemeldet, da mein Partner aus Polen ist und dort die 130ha Landwirtschaft seiner Herkunftsfamilie auf ihn gemeldet ist. Das wollten wir einfach nicht vermischen. Auch haben wir Familie mit landwirtschaftlichen Flächen in Österreich (deswegen bin ich öfter auf Ihrer Seite), aber wir dachten, auch dies täte hier nichts zur Sache. Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb EU-weit denn überhaupt möglich?

Unsere Fläche ist für die Landwirte in der Umgebung (die uns freundlicherweise ab und an gerne aushelfen) aufgrund der Hanglage und der Bodenbeschaffenheiten nicht interessant. Keiner kann sich vorstellen, wer hier Interesse anmelden würde. Man kann dort nichts anderes anbauen, als das, was wir dort anbauen und man kann es eigentlich auch nicht anders tun, als wie wir es tun – zum Großteil händisch und im Verbund mit Natur- und Artenschutzpflanzungen auf den Flächen, auf denen man kein Gemüse anbauen kann. Wir haben dort bereits sehr viel Geld investiert. Auch habe ich Abnehmer aus unserer Umgebung, die sich auf unser Gemüse eingestimmt haben. So etwas kann man nur aufbauen, wenn man eine gesicherte andere Einkommensquelle hat und den Betrieb im Nebenerwerb macht – zumindest, bis sich das alles stabilisiert hat.

Man sagte mir, als Landwirt mit Recht auf Landkauf zähle man, wenn man im BBV / in der landwirtschaftlichen Alterkasse beigetreten sein. Das kann nach Auskunft der Alterskasse jedoch erst ab 8ha Betriebsvermögen.

Es gibt dennoch einen Lichtblick: Mein Betrieb kann als Betrieb im Aufbau angesehen werden und dazu soll ich jetzt alles der Bewilligungsstelle darlegen. Von einem wirtschaflich schlüssigen Betriebskonzept bis hin zu allen Nachweisen über Einnahmen und Ausgaben, sowie meine Einkommenssituation vor der Betriebsaufnahme und den Anteil der Betriebseinnahmen an meinem jetzigen Gesamteinkommen und das was ich denke, dass es in Zukunft sein wird. Auch dies alles mit Nachweisen. Dann entscheiden sie, ob sie den Kauf genehmigen.

Falls nicht, sagte man mir, könne es sein, dass der BBV an meiner Stelle in den Vertrag eintritt und die Fläche dann weiterverkauft. Der Verkäufer könne dann nichts mehr machen. Er müsse dann den Vertrag erfüllen, auch wenn er es nicht wolle. Das wäre natürlich für alle Beteiligten sehr traurig.

Wir denken und hoffen, dass wir anerkannt werden. Ein Rechtsberatung würden wir dennoch sehr gern in Anspruch nehmen, auch als Unterstützung für die Ausarbeitung meiner Stellungnahme /Konzeptdarlegung. In unserer Region konnte mir bisher noch niemand zusagen, sich in diesem Bereich gut auszukennen. Wissen Sie, ob es ein Verzeichnis für landwirtschaftliche Rechtsberater / Anwälte gibt, die uns weiterhelfen könnten?

Vielen Dank im voraus für alle Antworten und Hilfen!

 

 

 

 

 

 

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