AW: Wegauflassung

AW: Wegauflassung

#330653
svoboda 12 Teilnehmer

Hallo!

1. Ist der Weg evtl öffentliches Gut? Denn dann muss es umgewidmet werden und dazu braucht es einen GR-beschluß. Kann auch sein, das dann evtl Kosten anfallen für “Rückkauf” und Umwidmung.

2. Oder ist ein Servitut drauf (Fahrtrecht oder sonstiges)

3. Ist es im Grundbuch noch im Besitz des Verwandten, dann muss er vermutlich das Schreiben aufsetzen.

Sollte nichts der oberen Punkte zutreffen und der Weg die selbe Widmung haben, als der ganze Grund ist es mir nicht verständlich warum man dazu überhaupt was braucht. Könnte auch sein, das die Gemeinde die Parzellen vereinen will. Das würde aber im Zuge des Bauvorhaben (sofern eine Baubewilligung nötig ist) miteinander gehen.

 

 

“Sehr geehrter Gemeinderat

 

Aufgrund eines Bauvorhaben bitte ich sie den Weg (Gemeindenummer und Parzellennummer lt Kataster) aufzulassen.

 

mit freundlich Grüßen  Hr. Vorname Nachname”

 

so oder ähnlich. Kommt halt auch darauf an, für was die Gemeinde das genau braucht (obere Punkte).

 

mfg

 

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