AW: Pferdebetrieb als landwirtschaftlicher Betrieb?

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Richard Wanker Teilnehmer

Hallo Marc,

1600€ pro Jahr erscheint mir nicht viel fürs Misten, kommt natürlich auf die Menge an. Selten ist Selbermachen tatsächlich günstiger. Wie viele Stunden würdest du fahren? Welchen Stundensatz würdest du dir selbst zahlen? Ein Traktor und ein Miststreuer kommen im Stundensatz meist deutlich über 100€ ohne Fahrer.  Schaffst du den Misthaufen in 16 Stunden inkl. waschen und Wartung der Maschinen und würdest du gratis fahren?

Mist hat übrigens einen Wert und ist keine Entsorgung (falls viel Sägemehl enthalten, dann sollte man den Mist kompostieren vor einer Ausbringung, trotzdem ists ein wertvoller Rohstoff).

Pauschalierter Landwirt in Einkommen- und Umsatzsteuer ist für die meisten (Klein)betriebe die bessere Wahl. Nur bei hohem Invesitionsaufwand, oder wenn auf deinen Namen die Landwirtschaft und eine weitere selbständige Tätigkeit (zb. Gewerbebetrieb) läuft, und insgesamt die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung überschritten wird, macht die Option in die Regelbesteuerung Sinn bzw. ist dies sogar verpflichtend.

Bei der Pferdehaltung mit Einstellern ist sowieso die Frage was der Hauptzweck der Tierhaltung ist. Bei Vollauslastung deines Stalls wärst du vermutlich im Gewerbe anzusiedeln, nicht in der Landwirtschaft, da die Einnahmen von Einstellern im Vordergrund stünden.

Und würden die dann meinen “Betrieb” auch prüfen? Ich weiß nämlich nicht, ob der Umbau zum Pferdestall alles genehmigt war. Möchte da auch keine schlafenden Hunde wecken.

Solche Fragen sind immer wieder verwunderlich…. Dein Betrieb kann egal was du meldest oder nicht meldest geprüft werden von diversen Ämtern und Amtstierarzt. Wenn der Stall “nicht genehmigt war” also ein Schwarzbau sein könnte, hast du sowieso ein Problem. Nur weil du keine Landwirtschaft anmeldest, bist du nicht vom Baurecht oder Tierschutzgesetz ausgenommen!!! Nachdenken!!! Wenn deine Pferde Boxen nicht passen, solltest du diesen Umstand SCHLEUNIGST beheben. Als Landwirt hast du keine zusätzlichen Kontrollen zu befürchten, außer du gehst zusätzliche Verpflichtungen ein wie zum Beispiel biologische Wirtschaftsweise und Plfanzenschutzmittelverzicht etc.

Bitte versteh mich nicht falsch, aber Gesetze gelten für alle Bürger, nicht nur für Landwirte.

SG, Richard

 

  • Diese Antwort wurde geändert vor 5 Monate, 2 Wochen von Richard Wanker.

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