Von Roman GOLDBERGER, LANDWIRT Redakteur
Mehr Spielraum für Länder
In der zukünftigen GAP-Periode will die EU-Kommission nicht mehr die Umsetzung der Maßnahmen in den Mitgliedsländern prüfen, sondern die Erreichung der festgelegten Ziele. Von der EU sollen demnach Ziele, Arten von Maßnahmen und Grundanforderungen vorgegeben werden. Den Mitgliedsländern obliegt es, die konkreten Maßnahmen anhand des jeweiligen Bedarfs zu bestimmen. Sie erstellen nationale GAP-Strategiepläne, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen.
Budget
Aktuell ist für die Periode 2021-2027 von einer Kürzung des Agrarhaushalts auszugehen. Der Vorschlag der Kommission sieht ein Minus von 11 % in der 1. Säule und gar 28 % Kürzungen in der 2. Säule vor. Speziell gegen die Kürzungen in der 2. Säule kämpft Österreichs Regierung an. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass bis zu 32 % von der 1. Säule in die 2. Säule umgeschichtet werden dürfen (15 % frei, 15 % für Umweltziele, 2 % für Junglandwirte). Umgekehrt können auch 15 % von der 2. in die 1. Säule umgeschichtet werden.
Aufteilung der Direktzahlungen
Auch in der kommenden GAP-Periode werden Direktzahlungen ein zentrales Element sein. Allerdings erlaubt die EU-Kommission in ihrem Vorschlag eine Stärkung kleinerer Betriebe mit einer höheren Prämie. Ob Österreich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werde, dazu wollte sich Köstinger noch nicht festlegen. Auch Deckelungen sind im Gespräch, aber voraussichtlich so hoch angelegt, dass sie für Österreichs Bauern keine Relevanz haben werden.
Basisprämie und Eco Schemes
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