1. Was fordert die Nitratrichtlinie der EU?
Die Europäische Union (EU) will mit der Richtlinie verhindern, dass Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen die Oberflächengewässer und das Grundwasser verunreinigt. Als Bezugspunkt dienen unter anderem die Nitratgehalte im Grundwasser. Enthält dieses mehr als 50 mg Nitrat pro Liter, gilt es als belastet. Den Mitgliedstaaten bleibt selber überlassen, wie viele Messstellen sie einrichten und wo diese liegen. In der Richtlinie steht lediglich, dass diese repräsentativ verteilt sein müssen. Der Schwerpunkt der Messungen soll allerdings auf Gebieten liegen, die landwirtschaftlich genutzt werden. Alle vier Jahre müssen die Mitgliedstaaten die Ergebnisse der Messungen in einem Nitratbericht an die EU melden. Diese prüft anhand dieser Zahlen, ob die Maßnahmen der einzelnen Staaten ausreichen, um die Nitratbelastung zu senken. In Deutschland sind diese Maßnahmen in der Düngeverordnung geregelt.
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