Der Ministerrat hat heute laut einer Aussendung des Landwirtschaftsministeriums beschlossen, dass der Härtefallfonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe verlängert und die bestehende Richtlinie überarbeitet und ausgeweitet wird. Dies geschieht in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die insbesondere für die österreichische Land- und Forstwirtschaft stark spürbar sind.
Zusätzliche Maßnahmen
Konkret sieht der ministerielle Beschluss vor, dass die von der Bundesregierung im März beschlossenen Hilfsmaßnahmen von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Das heißt, Unterstützungen können für insgesamt zwölf Monate beantragt werden, ebenso wie der Betrachtungszeitraum auf diese Periode ausgedehnt wird. Zudem dürfen Unterstützungsansuchen nunmehr vom 16. März 2020 bis 15. März 2021 gestellt werden.
Bei coronabedingtem Umsatzeinbruch können land- und forstwirtschaftliche Betriebe somit künftig bis zu 30.000 Euro insgesamt erhalten. Im Maximalbetrag enthalten ist bereits der Comeback-Bonus, der bis zu 6.000 Euro ausmachen kann. Die Mindestauszahlung beläuft sich weiterhin auf 1.000 Euro pro Monat – inklusive Aufstockung bei Minimalbeträgen und Comeback-Bonus.
Wer bekommt Geld?
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten? Geld vom Staat fließt, wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres oder eine Kostenerhöhung von mindestens 50 % zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegt. Außerdem erhalten Jungunternehmer eine staatliche Subvention, wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % vorliegt.
Abgewickelt wird der Härtefallfonds von der Agrarmarkt Austria (AMA). Ein entsprechender Antrag auf Förderung kann über das Internetportal auf eama.at eingereicht werden.
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