ForstJetzt doch: EU-Entwaldungsverordnung wird angepasst

Jetzt doch: EU-Entwaldungsverordnung wird angepasst

Ländern mit zunehmender Waldfläche sollen bei der EUDR in eine Null-Risiko-Kategorie fallen.
Quelle: Umomos/shutterstock.com

Anders als im LANDWIRT 22/2024 berichtet, hat das Europaparlament Mitte November nicht nur für einen Aufschub der Umsetzung der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) gestimmt, sondern auch für einige von der EVP-Fraktion eingereichten Änderungsanträge.

Neben der Unterteilung in niedriges, normales oder hohes Risiko der Entwaldung soll etwa die neue „Null-Risiko“-Kategorie für Länder mit zunehmender oder stabiler Waldfläche eingeführt werden. Staaten dieser Gruppe sollen nur vereinfachte Berichtspflichten erfüllen müssen.

Nun muss bis Jahresende eine Einigung im Trilogverfahren erreicht werden und sowohl Rat als auch Parlament müssen den Ergebnissen zustimmen. Sonst würde die EUDR ohne Verschiebung zum 30. Dezember 2024 in Kraft treten. Experten schätzen das Risiko dafür jedoch als gering ein.

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