ManagementNachweise über FAL-BY-App nicht vergessen

Nachweise über FAL-BY-App nicht vergessen

FAL-BY App
Über die FAL-By App müssen bayerische Landwirte unter anderem die angebauten Kulturen nachweisen.
Quelle: Buffler

Auf nahezu 97% der rund 1,92 Mio. Schläge in Bayern hat das satellitengestützte Flächenmonitoring die Kulturen für die beantragten Fördermittel automatisch bestätigt. Offen sind noch 61.500 Schläge, für die Landwirte selber eine Rückmeldung geben müssen. Betroffen sind etwa 30.000 Antragsteller mit meist einer oder zwei unklaren Flächen. Die Betriebe müssen bis Ende September die Nachweise für die Kulturen über die FAL-BY-App einzureichen. Ansonsten drohen Sanktionen.

Vom bürokratischem Aufwand entlasten

Das Landwirtschaftsministerium sieht drei weitere Vorteile in der App, die Landwirte entlasten sollen:

  • Landwirte können Korrekturen direkt einpflegen.
  • Die quadratmetergenaue Flächenvermessung des früheren Vor-Ort-Kontrollverfahrens entfällt.
  • Die App informiert über die jeweiligen Förderbedingungen.

Seit diesem Jahr können die bayerischen Landwirte auch den rechtlich vorgegebenen Nachweis für die „Ökoregelung 5 – Kennarten im Dauergrünland“ mittels FAL-BY erbringen. Auch alle Antragsteller der Maßnahmen K14 und K20 aus dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und der Maßnahmen Q08, Q09, Q10 aus dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) sollten an die Nachweise über FAL-BY für den Einsatz der entsprechenden Technik denken.

So funktioniert die FAL-BY-App

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