Jauche, Gülle und der Sickersaft aus Silos, kurz JGS, können das Wasser gefährden. Sie dürfen deshalb nicht unkontrolliert aus dem Lager in den Boden gelangen. Das schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor. Um das zu verhindern, gibt es für die Lagerstätten von JGS besondere bauliche Anforderungen. Diese sind für Deutschland seit 2017 einheitlich in der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt.
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