GrünlandÖkoregelung 5: Mit vier Kennarten in die dritte Runde

Ökoregelung 5: Mit vier Kennarten in die dritte Runde

Wer bereits im Frühjahr erste Kennarten nachweist, hat vor dem ersten Schnitt weniger Arbeit.
Wer bereits im Frühjahr erste Kennarten nachweist, hat vor dem ersten Schnitt weniger Arbeit.
Quelle: agrarfotoc.om

Mit über 40 % der gesamten Auszahlungen stellt das Kennartenprogramm gegenwärtig die mit Abstand finanziell bedeutendste Öko-Regelung dar. Zu diesem Schluss kommen Wissenschaftler des Thünen-Instituts. Ganze
416 Mio. Euro haben deutsche Landwirte demnach im vergangenen Jahr durch die Öko-Regelung 5 (ÖR5) ausgezahlt bekommen.
Für die Förderung müssen Grünlandbauern vier regionaltypische Kennarten, also Pflanzen, die für Artenreichtum und Biodiversität stehen, auf ihren Dauergrünlandflächen nachweisen. Diese Pflanzen hat jedes Bundesland individuell festgelegt und in einer Bestimmungsliste aufgeführt. Dabei wählten sie nach eigener Aussage Pflanzen, die alle Standorte innerhalb der Region abdecken – beispielsweise Moore und Feuchtwiesen, Trockenstandorte und Bergwiesen. In dem Bericht des Instituts heben die Autoren zudem hervor, dass das Kennarten-Programm die einzige Öko-Regelung ist, die ihr Flächenziel erfüllt hat. Laut Auswertung haben Landwirte die Kennarten auf 1,7 Mio. ha Grünland nachgewiesen. Ziel laut Strategieplan der Bundesregierung waren gerade einmal 0,64 Mio. ha. Auffällig außerdem: 45 % der Fläche mit ÖR5-Förderung, wurden ökologisch bewirtschaftet.

In diesem Artikel erfahren Sie außerdem

  • was georeferenzierte Fotos sind,
  • welche Vorteile diese auch für Sie als Landwirt bieten,
  • wie Sie Kennarten schon vor Abgabe des Nachweises dokumentieren können,
  • und auf welche Kennarten Sie jetzt schon achten sollten

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