ManagementRund um die Uhr am Feld – aber sicher!

Rund um die Uhr am Feld – aber sicher!

Zusammengestellt von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin

1. Dürfen Landwirte rund um die Uhr auf dem Feld arbeiten?

Grundsätzlich gilt eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, die das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt. Darin wird für verschiedene Plangebiete geregelt, welche Lärmbelästigung zumutbar ist. Von einer Störung der Nachtruhe spricht man dann, wenn dieser Wert überschritten wird.

Das Gesetz schreibt ebenso eine gegenseitige Rücksichtnahme vor. Das bedeutet einerseits, dass notwendige Arbeiten auch in der Nacht, wie es bei Ernte der Fall sein kann, in der Regel zulässig sind. Andererseits sind Landwirte aufgefordert, verschiebbare Arbeiten untertags an Werktagen zu erledigen.

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