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Tierärzte kämpfen um Antibiotika

Antibiotika
In welchem Umfang sollen bestimmte Antibiotikagruppe zukünftig bei Tieren eingesetzt werden? Darüber diskutiert derzeit das Europäische Parlament.
Quelle: llunamarina/shuutterstock

1. Was sind Reserveantibiotika?

Werden Bakterien häufig mit einem bestimmten Antibiotikum behandelt, können sie gegen den Wirkstoff resistent werden. Das Antibiotikum verliert dadurch seine Wirkung. Dabei gibt es zwei Tücken: Erreger können zum einen Resistenzgene auch auf andere Bakterienarten übertragen, ohne dass diese selber mit dem Antibiotikum bekämpft wurden. Die Resistenzen können so von tierischen auf menschliche Keime übergehen. Und: Manche Resistenzen führen dazu, dass die Bakterien gegen mehrere Antibiotika unempfindlich sind. Zum Beispiel bei Penicillinen und Cephalosporinen – man spricht von sogenannten Kreuzresistenzen. Damit so etwas nicht passiert, will die EU, dass Ärzte manche Antibiotika nur ganz gezielt einsetzen. Bestenfalls sind diese dann auch nur für die Humanmedizin reserviert.

2. Was hat es mit dem möglichen Antibiotikaverbot für Tiere in der EU auf sich?

2019 hat die EU eine Tierarzneimittelverordnung beschlossen. Dort steht, dass die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Antibiotika für den Menschen reservieren müssen. Diese Verordnung tritt 2022 in Kraft. Nun muss die EU noch festlegen, nach welchen Kriterien diese Reserveantibiotika ausgewählt werden. Die EU-Kommission hat dazu zusammen mit der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dem Europäischen Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Welttiergesundheitsorganisation (OIE) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen Entwurf erarbeitet. Dieser wurde im EU-Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) abgelehnt. Stattdessen unterstützt die ENVI einen Antrag des Europaabgeordneten und Biolandwirts Martin Häusling. Demnach muss die EU-Kommission die Kriterien anders definieren.

3. Welche Kriterien hat die EU-Kommission vorgeschlagen?

Laut dem Entwurf der EU-Kommission muss ein Antibiotikum drei Kriterien erfüllen, damit es für die Humanmedizin reserviert werden kann:

  • Der Wirkstoff muss wichtig für die Behandlung von Menschen sein.
  • Es muss das Risiko bestehen, dass Resistenzen gegen den Wirkstoff von Tieren auf den Menschen übertragen werden können.
  • Der Wirkstoff darf keine entscheidende Bedeutung in der Tiermedizin haben.

4. Was fordert Martin Häusling?

Der Kritiker hat einen anderen Ansatz: Die WHO hat in einer Liste die wichtigsten Antibiotika

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