Der Entwurf für das langersehnte „Biogaspaket“, den das Bundeswirtschaftsministerium nun vorgelegt hat, stößt bei den Bioenergieverbänden auf breite Ablehnung. Sowohl die im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) organisierten Verbände als auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) forderten, das Papier deutliche zu überarbeiten.
Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf von Regelungen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 im Hinblick auf Bioenergie ist für den Präsidenten des Fachverbandes Biogas (FvB), Horst Seide, ein „Ausstiegspfad aus der Biogasnutzung im Stromsektor“. „Wir lehnen den Vorschlag grundsätzlich ab“, so Seide weiter.
„Käme das Paket, würde die Nutzung von Biogas zur Erzeugung von Strom und nachhaltiger Wärme in absehbarer Zeit auf einige wenige Anlagen reduziert und vorhandene Potenziale würden vernichtet statt mobilisiert“, kritisierte auch BEE-Präsidentin Simone Peter. „Wir brauchen Lösungen, die für alle Biomasseanlagen funktionieren“, ergänzte HBB-Leiterin Sandra Rostek.
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Breite Kritik an den Plänen
Laut HBB will das Berliner Wirtschaftsressort die Betriebsstunden der Biogasanlagen ohne Übergangsregelung von heute 4.000 auf 2.500 und später auf 2.000 Stunden reduzieren. Einhergehend mit den geringeren Betriebsstunden sei jedoch nur eine leichte Anhebung des Flexibilitätszuschlags von heute 65 Euro/kW auf 85 Euro/kW vorgesehen. Dem BEE zufolge fehle zudem eine ausreichende Anhebung des Ausschreibungsvolumens, auch seien die im Entwurf skizzierten Flexibilitätsanforderungen viel zu hoch.
Ausschreibung erneut massiv überzeichnet
Am selben Tag hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der Ausschreibung für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. Oktober 2024 veröffentlicht. Zum vierten Mal in Folge war diese deutlich überzeichnet. Insgesamt 283 Gebote mit einem Volumen von 287 Megawatt (MW) haben der BNetzA zufolge einen Zuschlag erhalten. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 234 MW seien 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von 622 MW eingereicht worden. 17 Gebote im Umfang von 31 MW seien auf Neuanlagen und 695 Gebote mit 591 MW auf Bestandsanlagen entfallen.
Laut HBB untermauert die fast dreifach überzeichnete Ausschreibung den dringenden Handlungsbedarf. „Im Zentrum jeglicher Überlegung muss jetzt eine Übergangsregelung stehen, die für 2025 befristet und einmalig das Ausschreibungsvolumens auf 1.800 MW anhebt“, forderte Rostek anlässlich der Veröffentlichung erneut. „Viele Hundert Biogasanlagen stehen unmittelbar vor dem Ende ihrer EEG-Förderung und benötigen eine Anschlussperspektive“, begründete BEE-Präsidentin Peter den Zeitdruck.
Wie die BNetzA weiter mitteilte, findet die nächste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen am 1. April 2025 statt.
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