Von Ernst GOSSERT
Äcker, Felder, Wiesen und Wälder kaufen – das klingt unkompliziert. Doch anders als beim Kauf von Immobilien genügt es nicht, vor einem Notar einen Grundstückskaufvertrag abzuschließen. Für landwirtschaftliche Flächen ist eine gesonderte amtliche Genehmigung erforderlich. Führt der Verkauf zu einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden, wird die Erlaubnis dafür nicht erteilt. Rechtsgrundlage ist das Grundstückverkehrsgesetz von 1962. Es soll verhindern, dass agrarische Nutzflächen zersplittert werden und der Spekulation vorbeugen. So will man landund forstwirtschaftliche Betriebe fördern. Strukturwandel und die Entwicklung der Bodenpreise sorgen aber zunehmend für Konflikte.
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