Mit 1. Juli 2020 dürfen in der Schweiz flächendeckend Hof- und Weideschlachtungen von Tieren zur Fleischgewinnung durchgeführt werden. In Deutschland wird Weideschlachtung bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern seit 2011 ermöglicht. In Österreich sind die Anforderungen an eine teilmobile Schlachtung
am tierhaltenden Betrieb im Erlass des Sozialministeriums vom 19. März 2019 geregelt.
Elf Bauern auf der steirischen Koralm setzten sich schon vor der österreichweiten Regelung für eine Schlachtung am Heimatbetrieb ein. Sie sind Direktvermarkter und Biobauern im Grünlandgebiet, die sich auf Qualitätsochsenmast und Styria-Beef-Erzeugung spezialisiert haben. Im November 2017 gründeten sie als Initiative für die stressfreie
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