In der Vorwoche wurde in Neustift nordöstlich der Holderlochalm der Kadaver eines Wolfs entdeckt. Die Polizei entdeckte am Körper des Tieres ein Austrittsloch, das mit großer Wahrscheinlichkeit von einem Schuss stammte. Der Abschuss eines Wolfes ohne entsprechende Verordnung und damit ohne Freigabe des Landes sei kein Kavaliersdelikt, erklärte Christian Viehweider von der Polizei: „Bei diesem Wolf geht es um eine geschützte Tierart, für den es keine behördliche Bewilligung für einen Abschuss gegeben hat.“
Bei Dunkelheit für Fuchs gehalten
Einer von mehreren Jagdberechtigen im Großraum meldete sich nach der Berichterstattung selbst bei der Polizei. Er sei auf Fuchsjagd gewesen und habe in der Dunkelheit nur den Kopf eines Tieres gesehen. Er sei nicht davon ausgegangen, einen Wolf im Visier gehabt zu haben. Die Polizei schickt nach den Ermittlungen einen Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft. Diese wird über die weitere Vorgehensweise in dem Fall entscheiden. Der tote Wolf wurde zur Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) gebracht und dort obduziert. Außerdem wurden DNA-Proben an die Veterinärmedizinische Universität Wien geschickt. Mit einem ersten Ergebnis der pathologischen Untersuchung wurde im Laufe der Woche gerechnet. Wie der ORF berichtet, soll das Ergebnis der DNA-Analyse in den nächsten eineinhalb Wochen kommen.
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