Von Alexander KIMMERLE
Seit Anfang Juli beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Erbschaftsund Schenkungssteuer. Die Richter wollen klären, ob die Nachfolger von Unternehmen zu Unrecht zusätzliche Freibeträge bekommen und dies die Erben bzw. die Beschenkten von privatem Vermögen benachteiligt. Das Urteil wird im Herbst erwartet.
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