Von Lena ADLHOCH, LANDWIRT Redakteurin
1. Ich habe ein Schreiben der SVLFG bekommen? Soll ich darauf antworten?
In diesem Jahr steht die Agrarsozialwahl an. Um zu erfassen, wer wahlberechtigt ist, verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau einen Fragebogen. Diesen sollten Sie ausfüllen und zurückschicken.
2.Was ist eine Agrarsozialwahl?
Der Name Agrarsozialwahl ist keine offizielle Bezeichnung. Gemeint ist die Sozialversicherungswahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
3.Wer wird dabei gewählt?
Gewählt wird eine 60-köpfige Vertreterversammlung der SVLFG. Diese besteht aus drei Gruppen. Zu wählen sind jeweils 20 Vertreter in den Gruppen der
- versicherten Arbeitnehmer
- Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte und
- Arbeitgeber
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