HubJagdZwei Wölfe dürfen geschossen werden

Zwei Wölfe dürfen geschossen werden

Einem Wolf wurden mehrere Nutztierrisse, sowie ein Rotwildriss nachgewiesen.
Quelle: Shutterstock.com/Jim Cumming

Der Bescheid wird nunmehr den Jagdausübungsberechtigten und den Jagdschutzorganen in den betreffenden Jagdgebieten zugestellt und den gesetzlichen Bestimmungen auf der Internetseite des Landes Tirol veröffentlicht, teilte die Behörde mit. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde wurde allerdings aberkannt, heißt es. Erst vergangene Woche hat die NGO WWF Einspruch gegen den Abschussbescheid für den Problemwolf “158 MATK” erhoben.

Zahlreiche Risse nachgewiesen

Der männliche Wolf “108 MATK” wurde laut Land Tirol bereits im Jahr 2021 mehrfach in Tirol bei einem Rotwildriss in Neustift im Stubaital (Bezirk Innsbruck-Land) sowie bei Nutztierrissen in Trins (Bezirk Innsbruck-Land), Hopfgarten in Defereggen, Außervillgraten und Assling (alle Bezirk Lienz) sowie in Kärnten nachgewiesen. Zuletzt wurde das Tier am 14. Juli 2022 unweit der Lavanter Alm in Kärnten bestätigt. Der zweite nachgewiesene Wolf “121 FATK” ist ein weibliches Tier, das zuletzt am 6. Juli 2021 bei einem gerissenen Schaf im Kärntner Drautal nachgewiesen wurde.

Beiden Großraubtieren konnten in weiterer Folge die Nutztierrisse vom 24. Juli auf der Lavanter Alm mittels gentechnischer Analyse zugeordnet werden. Bei dem Ereignis wurden insgesamt 17 Schafe und eine Ziege getötet sowie drei Schafe verletzt. Auch ein elf Monate alter Ochse auf der Lavanter Alm wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit von Wölfen gerissen. Dabei handelt es sich um den ersten Fall in Tirol, bei dem ein fast einjähriges, rund 300 kg schweres Rind sehr wahrscheinlich von Großraubtieren gerissen wurde. Es wurden Proben zur weiteren Abklärung entnommen, teilt das Land Tirol mit.

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