Management18 Fragen zum Pachten und Verpachten

18 Fragen zum Pachten und Verpachten

Das ist rechtlich zulässig, jedoch aus Gründen der Beweisführung nicht zu empfehlen.

2. Sollte man einen Pachtvertrag besser befristen oder unbefristet schließen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Bei einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Pachtvertrag sind die Vertragsparteien flexibel, weil er von beiden Seiten aufgekündigt werden kann.

Bei einem Vertrag auf bestimmte Zeit legen die Parteien die Vertragsdauer fest. Ein derartiger Vertrag endet mit Zeitablauf und kann daher nicht gekündigt werden. Lediglich bei Vorliegen von wichtigen Gründen ist eine vorzeitige Auflösung möglich. Abgesehen davon kann ein Pachtvertrag selbstverständlich im beiderseitigen Einvernehmen zwischen Pächter und Verpächter jederzeit aufgelöst werden.

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