Management80.000 Saisonarbeiter dürfen einreisen

80.000 Saisonarbeiter dürfen einreisen

Ein Lichtblick für Landwirte: Zumindest 80.000 Saisonarbeiter dürfen nach Deutschland einreisen.
Quelle: agrarfoto.com

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben sich auf die Lockerung der Einreisesperre geeinigt. Vor dem Verbot waren bereits rund 20 000 Arbeitskräfte eingereist. Somit stehen ab Mai insgesamt etwa 100.000 Saisonarbeiter zur Verfügung.

Das sind Regeln für Saisonarbeiter im Überblick:

  • Die Arbeiter dürfen nur mit dem Flugzeug einreisen. Busreisen sind nicht erlaubt. Die Einreise ist jedoch nicht an jedem Flughafen möglich. Die Bundespolizei wird mit den Landesbauernverbänden festlegen, wo Saisonarbeiter ankommen dürfen. Die Erntehelfer müssen sich direkt nach der Ankunft einem Gesundheitscheck unterziehen. Die Ergebnisse gehen an das örtliche Gesundheitsamt. Landwirte müssen die Arbeitskräfte direkt am Flughafen abholen.
  • Saisonabeiter müssen immer in den gleichen Gruppen arbeiten und wohnen. Diese sollten aus fünf bis zehn Personen bestehen, die Obergrenze liegt bei zwanzig.
  • Die Zimmer dürfen nur mit halb so vielen Arbeitern belegt werden, wie es Betten gibt. Eine Ausnahme gilt für Familien. In den Unterkünften sind genaue Hygieneregeln einzuhalten.
  • Beim Arbeiten und beim Transport zwischen Unterkunft und Einsatzort gelten die Infektionsschutzregeln.
  • Während der ersten 14 Tage unterliegen die Saisonkräfte einer faktischen Quarantäne. Sie dürfen sich keine Unterkunft mit den bereits vorhandenen Arbeitern  teilen. Ebenso dürfen sie nicht mit diesen gemeinsam arbeiten.

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