Ist mit der neuen EU-Bio-VO weiterhin der Einsatz von maximal 5 % konventionellem Eiweißfutter (z.B. Kartoffeleiweiß) erlaubt bzw. darf ich weiterhin 30 % Umstellerware verfüttern?
Österreich:
2022 dürfen nur noch maximal 25 % der Trockenmasse in der Jahresration als Umstellerware (Grundfutter und Kraftfutter zusammen) zugekauft werden. Umstellerware von eigenen Flächen darf weiterhin unbegrenzt verfüttert werden.
In Österreich werden die 5 % konventionelle Eiweißfuttermittel für Schweine und Geflügel im Jahr 2022 altersunabhängig weitergeführt. Die Alterseinschränkungen laut neuer Verordnung werden erst nach dem heurigen Übergangsjahr im Jahr 2023 zu tragen kommen. Dann dürfen konventionelle Eiweißfuttermittel nur noch an Ferkel bis 35 kg und Junggeflügel verfüttert werden.
Deutschland:
Achtung: Das konventionelle Eiweiß darf seit 1.1. nur noch an Junggeflügel und Schweine bis 35 kg verfüttert werden! Umstellungsfuttermittel aus Zukauf dürfen seit 1.1. nur noch zu 25 % in der Trockenmasse der Jahresdurchschnittsration enthalten sein. Eigene Umstellungserzeugnisse sind allerdings unbegrenzt in der Ration zulässig.
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