Alles Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde.“ Diesen bekannten Spruch werden viele Reiterinnen und Reiter sicher bestätigen. Grundbesitzer und vor allem Land- und Forstwirte sehen Freizeitreiter aber zunehmend kritischer. Während sich der Großteil an die gesetzlichen Vorschriften hält, gibt es leider immer wieder Reiter, denen es an Rücksicht mangelt. Symptomatisch dafür eine aktuelle Anfrage eines Salzburger Landwirts: „Trotz Verbotstafel bereiten immer wieder Fremde meinen privaten Weg und galoppieren auch über meine landwirtschaftlichen Kulturen. Was kann ich dagegen tun?“
Öffentliche Straßen
Auf öffentlichen Straßen ist das Reiten gemäß österreichischer Straßenverkehrsordnung erlaubt. Jüngere Personen dürfen dort nur in Begleitung Erwachsener reiten. Eine Ausnahme ist das Reiten im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes – da gilt ein Mindestalter von zwölf Jahren. Die Reiter dürfen nur die Fahrbahn und auf Straßen mit Reitwegen nur die Reitwege benützen. Bei Benützung der Fahrbahn gelten die allgemeinen Straßenverkehrsregeln.
Reiten im Wald
In Österreich darf zwar jedermann den Wald gemäß § 33 Abs. 1 Forstgesetz zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. Davon ist das Reiten aber ausdrücklich ausgeschlossen und …
Diese Themen hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Reiten auf Privatgrund
- Achtung bei Servituten
- Unterschiedliche Rechte beim Gehrecht, Viehtriebsrecht und Fahrrecht
- Buchtipp „Rechtsleitfaden zum (Freizeit-)Reit- und Pferdesport“
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