KommentarWenig bekannte Schutzgesetze

Wenig bekannte Schutzgesetze

Der steirische Landwirt Heinz Untröstlich* ist sauer. Auf seinem Acker wurden ihm heuer Kürbisse von Unbekannten gestohlen. Seinem niederösterreichischen Berufskollegen Walter Zornig* erging es ähnlich: Einige seiner Apfelbäume wurden von Fremden illegal abgeerntet.

So wie diesen beiden ergeht es immer mehr Bauern. Laut den Landwirtschaftskammern nehmen die Diebstähle zu. In jedem Fall ist der Schaden für die Betriebe groß. Oft werden die Pflanzen oder andere Erntegüter beschädigt. Aber wie können die Bauern sich dagegen wappnen und was ist im Fall des Falles zu tun?

Präventivmöglichkeiten

Die Landwirte können nicht alle ihre Äcker und Felder einzäunen oder diese ständig überwachen. Außerdem wird auch in umfriedete Gärten eingedrungen und Obst gestohlen. Eigene Verbotsschilder wie „Ernten verboten – unbefugtes Ernten ist Diebstahl und wird zur Anzeige gebracht“ könnten Fremde erst recht zu illegalen Ernten einladen. Auch das Aufstellen einer Kassa für freiwillige Spenden ist oft wenig hilfreich. Wildkameras oder eine Videoüberwachung rentieren sich meist nur am Hofgelände.

Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Diebstahl und Entwendung
  • Welche österreichischen Bundesländer Feldschutzgesetze haben
  • Was unter den Tabestand des Feldfrevels fällt

So erreichen Sie den LANDWIRT Bauernanwalt

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