ManagementRechnungshof kritisiert Kompetenzwirrwarr beim Tierschutz

Rechnungshof kritisiert Kompetenzwirrwarr beim Tierschutz

Die Tierschutzfrage ist auch im nationalen Rechnungshof angekommen. Dessen Prüfer schauten sich die Umsetzung der amtlichen Kontrollen in den Nutztierhaltungen genauer an.
Quelle: RH/Achim Bieniek

Inwieweit Fördergelder einen Beitrag zum Tierschutz leisten und die behördlichen Kontrollen den Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere sicherstellen, war Gegenstand einer Prüfung durch den nationalen Rechnungshof (RH). Der überprüfte Zeitraum umfasst die Jahre 2018 bis 2022, im Fokus standen das Gesundheitsministerium sowie die Länderverwaltungen von Oberösterreich und der Steiermark.

Fördergeld trotz Tierschutzverstößen

Im diese Woche veröffentlichten Bericht prangert der RH erhebliche Mängel in der heimischen Nutztierhaltung an. Auch würden die Zuständigkeiten für den Tierschutz auf verschiedenen Ebenen (EU, Bund, Länder) zu einer uneinheitlichen und ineffektiven Umsetzung der gesetzlichen Tierschutz-Vorgaben führen.

Die RH-Prüfer anerkennen zwar, dass die Tierschutzkontrollen im Rahmen der EU-kofinanzierten Förderungen grundsätzlich die Anforderungen erfüllen. Auch konnten diese Förderungen einen Beitrag zum Tierschutz leisten. Jedoch informierten die Bezirksverwaltungsbehörden die für die Förderabwicklung zuständige Agrar-Markt-Austria (AMA) nicht durchgehend über Ausgänge von Strafverfahren tierschutzbezogener Verstöße. Dadurch könnten Betriebe trotz Tierschutzverstößen in ungekürzter Höhe Förderungen beziehen, monieren die Prüfer in ihrem Abschlussbericht.

Kompetenz- und Aufgabenzersplitterung

In den vier überprüften Bezirkshauptmannschaften der Länder Oberösterreich und Steiermark bearbeiteten gleich mehrere Abteilungen und Referate die Tierschutzfälle. Durch diese Kompetenzzersplitterung entstanden Probleme bei der Vollziehung des Tierschutzes und der Weitergabe von Informationen. Diese Probleme zeigten sich vor allem bei der Sicherstellung der Einhaltung der nationalen Tierschutzbestimmungen. Eingeschränkt ist auch die Transparenz bei Tierschutzfällen.

Aus RH-Sicht waren die Vorgaben des Gesundheitsministeriums für eine einheitliche Vollziehung in den Verordnungen auch nicht konkret genug. So fehlten etwa konkrete Regelungen für eine bundesweite Vereinheitlichung der risikoorientierten Stichprobenauswahl für die nationalen Tierschutzkontrollen.

Mangelhafter Datenbestand

Das vom Gesundheitsministerium beauftragte und durch die Statistik Austria errichtete Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) dient als elektronische Datenbank zur zentralen Verwaltung von Informationen tierhaltender Betriebe. Darin werden auch Daten zum Handel und zu Schlachtungen von Nutztieren im Interesse der Seuchenbekämpfung und-prävention festgehalten.

Gesamthafte Informationen über allfällige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz enthielt es nicht. Der RH empfiehlt daher, entsprechende Vorkehrungen für eine einheitliche und vollständige Erfassung der Kontrolldaten im VIS zu treffen, um auch eine korrekte Berichterstattung an die EU und den Nationalrat gewährleisten zu können.

Nicht eingehaltene Kontrollquoten

Außerdem kritisierte der RH die Nicht-Einhaltung der in der Tierschutzkontrollverordnung vorgegebenen Kontrollquote: Oberösterreich erfüllte diese Zwei-Prozent-Kontrollquote aller tierhaltendenden Betriebe im überprüften Zeitraum 2018 bis 2022 nicht. Das Land Steiermark erfüllte sie nur von 2019 bis 2021.

Die RH-Prüfer stellten auch fest, dass die Länder und das Gesundheitsministerium über die Grundgesamtheit der tierhaltenden Betriebe nicht ausreichend informiert waren. Daher empfiehlt der RH den Ländern, die Erfüllung der Kontrollquote sicherzustellen. Das Gesundheitsministerium sollte eine bundesweite Vereinheitlichung der risikoorientierten Stichprobenauswahl für die nationalen Tierschutzkontrollen vorantreiben.

 

RH-Bericht „Landwirtschaftliche Nutztierhaltung – Förderungen und Tierschutzkontrollen

 

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