ManagementAugen auf beim Kauf!

Augen auf beim Kauf!

Ein Nutztier ist schnell gekauft. Doch es kann auch mit Krankheiten oder anderen Mängeln, die erst später zu Tage treten, behaftet sein.
Quelle: agrarfoto.com

Bertram Wallner* (Name geändert) war die Überraschung ins Gesicht geschrieben. Als er wie jeden Morgen zum Füttern in den Stall ging, entdeckte er dort ein frischgeborenes Kalb. Nichts Ungewöhnliches in einem Milchviehstall, doch Wallner ist reiner Kalbinnenmäster. Eine 17 Monate alte Kalbin hatte eine Frühgeburt hingelegt. Dies ohne äußere Vorzeichen. Umgehend meldete der verdutzte Landwirt „den Schaden“ dem Tierverkäufer.

Hatte der Bauer ein mangelhaftes, da entgegen der Kaufabsicht und dem Kaufvertrag trächtiges Tier gekauft? Wer zahlt ihm die fürs Kalb nötige Milch? Kann er Ersatz begehren?

Gewährleistungszwang

Wer ein Tier verkauft, hat dem Käufer Gewähr zu leisten, dass es die üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweist. Besondere Eigenschaften (z.B. (Nicht)Trächtigkeit des Tieres) müssen eigens vereinbart werden.

 

Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Welche Mängel es gibt
  • Gewährleistungsansprüche des Käufers
  • Schadenersatzansprüche
  • Gewährleistungsfristen
  • Wie der Eingangsfall gelöst wurde

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