AckerbauPflanzenschutzLebensmittelimporte in die EU: Null-Toleranz bei Rückständen

Lebensmittelimporte in die EU: Null-Toleranz bei Rückständen

In der EU als Pflanzenschutzmittel verboten, aber als Rückstände in Importware bald erlaubt? Diese Pläne der EU-Kommission lehnt das EU-Parlament weiterhin klar ab.
Quelle: Agrarfoto.com

Konkret ging es um das Insektizid und Akarizid Spirodiclofen, sowie das Fungizid Cyproconazol. Der Einsatz dieser Wirkstoffe ist in der EU seit 2020 bzw. 2021 verboten. Die EU-Kommission wollte nun die Grenzwerte für Rückstände in Lebensmittelimporten anpassen. Ein zweiter, analoger Vorschlag betraf die ebenfalls in der EU verbotenen Fungizide Benomyl, Carbendazim und Thiophanatmethyl.

Über beide Vorschläge hat nun das EU-Parlament abgestimmt. Gegen den ersten Vorschlag votierten 522 Parlamentarier, dafür 127. Ebenso klar fiel die Abstimmung zum zweiten Vorhaben aus: 516 Nein-Stimmen standen 129 Ja-Stimmen gegenüber. Die absolute Mehrheit wäre bereits bei 359 Stimmen erreicht gewesen.

Damit unterstreichen die Abgeordneten in Straßburg ihre „Null-Toleranz-Politik“. Der breiten Parlamentsmehrheit soll es dabei vor allem um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Landwirte in- und außerhalb der EU gegangen sein. Eine Forderung, die auch im Mittelpunkt der Bauernproteste Anfang des Jahres stand. Importierte Agrarprodukte aus Drittstaaten müssten dieselben Standards erfüllen wie solche, die in der EU selbst erzeugt wurden.

Ein weiteres Argument der Parlamentarier: Die Zulassung höherer Rückstandsgehalte in Importware würde die Gesundheit der Bürger in Europa und den Erzeugerländern selbst gefährden.

Die EU-Kommission soll nun einen neuen Verordnungsentwurf vorbereiten, der alle Rückstandshöchstgehalte auf die niedrigste nachweisbare Menge festlegt. Damit wäre jegliche Toleranz bei importierten Lebensmitteln ausgeschlossen und zumindest dahingehend eine Gleichstellung erzielt.

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