RindRinderhaltungBlauzungenkrankheit: Impfung in der Schweiz erlaubt

Blauzungenkrankheit: Impfung in der Schweiz erlaubt

Schaf bei Impfung
In der Schweiz dürfen nun Impfstoffe gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit eingesetzt werden. Viele Tierärzte empfehlen diesen wegen der höheren Sterblichkeit bei Schafen. (Symbolbild mit Impfung des Serotyp 8).
Quelle: Shutterstock
Nun darf auch in der Schweiz der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) verwendet werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat in Absprache mit der Zulassungsbehörde Swissmedic eine Allgemeinverfügung erlassen. Auf deren Basis dürfen Impfstoffe gegen den besonders für Schafe sehr schädlichen Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit (BTV-3) importiert und eingesetzt werden.

Schützt nicht vor Infektion

Laut Angaben des BLV schützt der Impfstoff die Tiere zwar nicht vor der Infektion. Er könne aber zu milderen Krankheitsverläufen führen und die Sterblichkeit verringern. Laut Einschätzung des Bundesamtes ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit nach aktuellem Stand die beste Möglichkeit, um Verlusten vorzubeugen. Die Impfung erfolge durch die Bestandstierärzte im Auftrag der Tierhalter, und zwar auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Landwirte.

Für den Menschen nicht gefährlich

Dem Bundesamt zufolge wurden Ende August 2024 in der Schweiz erstmals Fälle von BTV-3 nachgewiesen. Die Blauzungenkrankheit sei als zu bekämpfende Tierseuche meldepflichtig. Stellten Tierhalter verdächtige Symptome fest, müssten sie umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt kontaktieren. Das BLV hob hervor, dass der Erreger für Menschen nicht gefährlich sei. Fleisch und Milchprodukte könnten weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden. AgE

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