KommentarEingeschränktes Wirtschaften

Eingeschränktes Wirtschaften

In Oberbayern hatten kürzlich zwei Landwirte an einem Sonntag Feldarbeiten verrichtet. Der eine war beim Grubbern, der zweite beim Düngen. Beide stellten nach Aufforderung der auf sie gehetzten Polizisten die Arbeiten freiwillig ein. Doch den beiden Bauern drohen Ordnungswidrigkeitsanzeigen (in Österreich: Verwaltungsstrafanzeigen). Denn für sie sind lärmintensive Arbeiten an Sonn- und Feiertagen nach dem dortigen Immissionsschutzgesetz verboten. Ausnahmen gelten nur für nicht aufschiebbare Tätigkeiten – etwa, wenn ansonsten Schaden an Gesundheit oder Eigentum droht – was nicht der Fall war.

Ähnliches passiert auch in Österreich: Diesbezüglich bekannt ist seit Jahren ein Tiroler Fall, in dem ein Milchbauer nicht vor sechs Uhr Früh melken oder nach 22 Uhr seine Tiere mittels Mischfutterwagen füttern darf.

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  • Zwei Experten untersuchten die agrarischen Eigentumsbeschränkungen in Österreich
  • Aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) zur Baumhaftung im Wald
  • Buchtipp

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