Der Europarat hat in Straßburg mehrheitlich dafür gestimmt die Berner Konvention anzupassen. Diese Änderung tritt am 7. März 2025 in Kraft. Damit kann die EU den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabsetzen. Die EU-Kommission muss nun einen Vorschlag zur Änderung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie sowie Jagdregeln dem Europäischen Rat und dem Europaparlament vorlegen. Das kann aber noch mindestens ein paar Wochen, wenn nicht Monate in Anspruch nehmen. Im Anschluss müssen noch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes feststellen und ihre jeweiligen Gesetze anpassen. Erst dann können sie den Wolf ins nationale Jagdrecht aufnehmen.
Was ist der Europarat?
Den Europarat darf man nicht mit dem anders Europäischen Rat verwechseln. Er ist kein Organ der Europäischen Union, sondern ein internationalen Organisation mit Sitz in Straßburg. Ihm gehören 46 Mitglieder an. Neben den EU-Mitgliedstaaten sind darunter unter anderem Länder wie das Vereinigte Königreich, Norwegen oder die Türkei. Der Europarat überwacht unter anderem die Wahrung der Menschenrechte der Menschenrechte. Außerdem ist er für die Einhaltung der Berner Konvention zuständig. In diesem Vertrag haben die Mitglieder ein Übereinkommen über den Schutz von europäischen Wildpflanzen und Tieren geschlossen. Diese ist seit 1979 in Kraft. Auch vier afrikanische Staaten sind Vertragsparteien der Berner Konvention.
Die Politik zeigt sich positiv zum Entscheid des Europarates. Der CSU-Europaabgeordnete Stefan Köhler zeigt sich erleichtert, dass nun Wölfe, die nachweislich Weidetiere gefährden, entnommen werden können. Er sieht darin allerdings keinen Freifahrtschein für die Jagd auf Wölfe.
Christine Singer, die für die Freien Wähler im EU-Parlament sitzt, bezeichnet den Beschluss als ein starkes Signal für Europas Landwirtschaft: „Nach Jahren, in denen Landwirte mit Wolfsrissen, verängstigten Herden und wachsendem Druck alleingelassen wurden, bekommen sie endlich die Rückendeckung, die sie verdienen.“
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagt: „Mit klaren, rechtssicheren Regeln für den Umgang mit problematischen Wölfen kann die tragfähige Balance zwischen dem Schutz landwirtschaftlicher Existenzen und dem Naturschutz besser gelingen.“ Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber fordert zugleich weitere Schritte, um das erforderliche aktive Bestandsmanagement für den Wolf zu erreichen.
Für den Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommerns, Till Backhaus, ist die Lockerung des Wolfsschutzes „ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem aktiven Wolfsmanagement in Deutschland“. Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen gab zu bedenken, dass die Entscheidung des Europarat-Gremiums nicht automatisch bedeute, dass die Tiere in Deutschland ab sofort geschossen werden dürfen.
Darf man den Wolf jetzt einfach schießen?
Der Wolf gilt nach wie vor in der Berner Konvention als “geschützte Art”. Damit darf er zwar leichter entnommen werden, aber nur unter bestimmten Umständen. Denn es gilt: Auch „geschützte“ Arten müssen in einem günstigen Erhaltungszustand sein, ehe sie bejaht werden dürfen. Im Sommer 2024 hatte der Europäische Gerichtshof zum Beispiel bestimmt, dass der Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich ungünstig ist. So heißt es im Urteil: Der Wolf darf regional nicht als Art eingestuft werden, die gejagt werden darf, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Das gilt laut EuGH selbst dann, wenn er in der betroffenen Region nicht im Sinne der Habitatrichtlinie streng geschützt ist.
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