ForstNovelle des bayerischen Jagdgesetzes in der Kritik

Novelle des bayerischen Jagdgesetzes in der Kritik

Die Abschussplanung für Rehwild soll zum Teil abgeschafft werden.
Quelle: Jäger

Bayerns Pläne für ein neues Jagdgesetz haben den BN in Alarmbereitschaft versetzt. Sollte die Novelle kommen, „wäre das ein absoluter Dammbruch beim Artenschutz und bei der im Klimawandel so wichtigen Waldverjüngung“, erklärte der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe. Ministerpräsident Markus Söder müsse die Gesetzesänderung dringend stoppen.

Konkret wirft die Naturschutzorganisation dem für Jagd zuständigen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger vor, streng geschützte Tierarten vom Artenschutz in die alleinige Zuständigkeit des Jagdrechts übertragen und damit den Schutz kräftig abschwächen zu wollen. Problematisch sieht der BN darüber hinaus, dass die Abschussplanungen für Rehwild teilweise abgeschafft werden sollen. Dadurch würde die in der Klimakrise notwendige Waldverjüngung „praktisch aufgefressen“, so der BN.

Wie der Bayerische Jagdverband (BJV) auf seiner Internetseite unter Verweis auf die Landesregierung mitteilt, will diese die höhere Jagdbehörde dazu ermächtigen, beispielsweise zur Wildseuchenbekämpfung Schonzeiten für einzelne Tierarten aufzuheben. Auch der BJV berichtet, dass es nur noch teilweise eine Abschussplanung für Rehwild geben soll.

Abschussplanung bislang nicht zielführend

Aiwanger hatte Ende November bei der Vorstellung des „Forstlichen Gutachtens 2024“ das bisherige System der Abschussplanung als „offensichtlich nicht zielführend“ kritisiert. Gebraucht werde mehr Eigenverantwortung in den Revieren. Jagdgenossenschaften sollten das Recht bekommen, die Rehwildbewirtschaftung vor Ort ohne behördliche Abschussplanung mit ihren Jägern selbst zu gestalten.

Erst kürzlich hatten der Bayerische Bauernverband (BBV), der Bayerische Waldbesitzerverband (WBV) und die Familienbetriebe Land und Forst Bayern Aiwangers Pläne zur teilweisen Abschaffung der Abschussplanung für Rehwild kritisiert. Positiv bewerteten sie hingegen, dass ihren Angaben zufolge der Wolf und der Goldschakal ins Jagdrecht aufgenommen werden sollen.

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