Wichtige Rechtsgrundlagen:
Landwirtin Sandra Ernst (Name anonymisiert) aus Oberösterreich meldete sich mit folgendem Problem: „Mein Mann und ich bewirtschaften einen Milchviehbetrieb mit Urlaub am Bauernhof. Ich biete den Gästen ein Frühstück mit vorwiegend hofeigenen Produkten, unter anderem auch Bauernbutter, an. Meine Frage dazu: Benötige ich tatsächlich eine Untersuchung dieses Produktes durch die Lebensmittelaufsicht?“
Das hält der Beitrag noch für Sie bereit
- Allgemeines Infos z Urlaub am Bauernhof
- Fragen zur Verköstigeng
- Warum Eigenkontrollen
- Zusatzstory: Schadensausgleich bei außerordentlicher Pachtkündigung
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