Schafe und ZiegenSchafWann gilt mein Weidezaun als sicher?

Wann gilt mein Weidezaun als sicher?

Weidezaun
So entspannt wie hier, sind Weidetiere nicht immer. Dann kommt es auf einen sicheren Zaun an.
Quelle: Buffler

Regelmäßig hört man es von Kollegen oder liest es in der Zeitung: Irgendwo sind wieder einmal Weidetiere ausgebrochen. Im günstigsten Fall zieht das für den Tierhalter eine mehr oder weniger aufwändige Suchaktion nach sich. Schlimmer wird es, wenn die Tiere auf der Flucht Schäden anrichten. Sei es, weil sie sich quer über die Felder der Nachbarn schlagen, einen Verkehrsunfall verursachen oder gar Personen verletzen. Dann gilt es, einen Schuldigen zu finden. Als Tierhalter sollte man wissen:

1) Wer haftet für die Tiere auf der Weide?

Grundsätzlich haftet ein Tierhalter nach §833 Bürgerliches Gesetzbuch für alle Schäden, die seine Tiere verursachen. Unabhängig davon, ob er fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Für Landwirte und Pensionstierhalter gibt es allerdings eine Ausnahme. Ist ein Landwirt z.B. durch hütesichere Zäune seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, entlässt ihn das aus der Haftung. Aber Vorsicht: Die Regelung gilt nur für Tiere, die beruflichen Zwecken dienen. Das Freizeitpferd der Landwirtskinder fällt zum Beispiel nicht darunter.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 833 Haftung des Tierhalters

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

§ 834 Haftung des Tieraufsehers

Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

2) Wie sieht ein sicherer Weidezaun aus?

Dafür gibt es keine klare Vorschrift. Vielmehr heißt es in Gesetzen, Vorschriften und Regeln meist nur „nach aktuellem Stand der Technik“. Wann ein Weidezaun als sicher gilt, hängt letztlich davon ab,

  • wo die Weide liegt:

Was dieser Artikel noch bereit hält:

  • Woran sich Gerichte und Versicherer orientieren
  • Die entsprechende kostenlose Broschüre zum Download

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