Regelmäßig hört man es von Kollegen oder liest es in der Zeitung: Irgendwo sind wieder einmal Weidetiere ausgebrochen. Im günstigsten Fall zieht das für den Tierhalter eine mehr oder weniger aufwändige Suchaktion nach sich. Schlimmer wird es, wenn die Tiere auf der Flucht Schäden anrichten. Sei es, weil sie sich quer über die Felder der Nachbarn schlagen, einen Verkehrsunfall verursachen oder gar Personen verletzen. Dann gilt es, einen Schuldigen zu finden. Als Tierhalter sollte man wissen:
1) Wer haftet für die Tiere auf der Weide?
Grundsätzlich haftet ein Tierhalter nach §833 Bürgerliches Gesetzbuch für alle Schäden, die seine Tiere verursachen. Unabhängig davon, ob er fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Für Landwirte und Pensionstierhalter gibt es allerdings eine Ausnahme. Ist ein Landwirt z.B. durch hütesichere Zäune seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, entlässt ihn das aus der Haftung. Aber Vorsicht: Die Regelung gilt nur für Tiere, die beruflichen Zwecken dienen. Das Freizeitpferd der Landwirtskinder fällt zum Beispiel nicht darunter.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 833 Haftung des Tierhalters
§ 834 Haftung des Tieraufsehers
2) Wie sieht ein sicherer Weidezaun aus?
Dafür gibt es keine klare Vorschrift. Vielmehr heißt es in Gesetzen, Vorschriften und Regeln meist nur „nach aktuellem Stand der Technik“. Wann ein Weidezaun als sicher gilt, hängt letztlich davon ab,
- wo die Weide liegt:
Was dieser Artikel noch bereit hält:
- Woran sich Gerichte und Versicherer orientieren
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