Als Ombudsstelle bekommen wir oft kuriose Fälle auf den Tisch, aber auch jede Menge alltäglicher Fragen. In jedem Fall ist eine individuelle juristische Beratung durch den LANDWIRT nicht möglich, da dies gesetzlich den Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Kammern und Behörden vorbehalten ist. Aber wir können nachfragen und informieren. Gerne tun wir das auch bei den folgenden Fragen.
Überbeanspruchter Gemeindeweg: Wer haftet und wer zahlt?
Immer wieder gibt es Fragen zur Wegehaftung. So berichtete uns jüngst der österreichische Landwirt Peter Hasenfuß (Name anonymisiert) *: „Bei uns werden die öffentlichen Feldwege von der Gemeinde als Wegerhalter regelmäßig begutachtet und falls nötig repariert bzw. saniert. Durch einen stetig wachsenden Betrieb im Ort ist die Benutzungsfrequenz dieser Wege aber stark angestiegen. Außerdem queren Bewässerungsleitungen die Wege und diese werden durch austretendes Wasser und die Fahrzeuglasten teils stark in Mitleidenschaft gezogen. Meine Fragen dazu: Ist diese Mehrbelastung hinzunehmen und wer haftet für diese Schäden? Kann die Gemeinde dem verursachenden Betrieb die Wiederherstellungskosten des Weges in Rechnung stellen?“
Antwort: Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen und Wegen haben sich grundsätzlich nach der Straßenverkehrsordnung zu richten …
Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:
- Wann die Anteilsrückzahlung bei Austritt aus einer Genossenschaft erfolgt
- Was beim Tierverkauf in die EU durch einen pauschalierten Landwirt zu beachten ist
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