Wer muss wie oft und wie muss der Auslauf aussehen? Der Winterauslauf ist abhängig vom jeweiligen Betriebstyp bzw. der Haltungsform des Betriebes. Dafür muss die grundsätzliche Frage geklärt werden, ob der Betrieb Anbindehaltung (im Sinne der Kleinbetriebsregelung) oder Laufstallhaltung hat.
Für das Erfüllen der Kriterien der Kleinbetriebsregelung ist – neben anderen Voraussetzungen – auch regelmäßiger Auslauf im Winter notwendig. Bei Anbindehaltung müssen die Tiere im Winter mindestens zwei Mal pro Woche in den Auslauf.
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