2015-11

 
Serie - Teil 3

L+_18Der Waldverkauf und die Immobilienertragsteuer

Seit 2012 werden alle Grundstücksveräußerungen steuerlich erfasst und unterliegen der Einkommensteuer bzw. der Immobilienertragsteuer. Waldverkäufe sind Sonderfälle, bei denen mehrere Wirtschaftsgüter veräußert werden.

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