ManagementDer Waldverkauf und die Immobilienertragsteuer

Der Waldverkauf und die Immobilienertragsteuer

Bei der Veräußerung von Forstflächen ist einiges zu beachten. Neben dem nackten Grund und Boden wird auch das stehende Holz verkauft.
Quelle: pixabay.com

Beim Verkauf von forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist steuerlich einiges zu beachten. Aus Sicht des Steuerrechts werden zumindest zwei Wirtschaftsgüter, nämlich der nackte Grund und Boden sowie das stehende Holz, verkauft.

Das hält der Beitrag noch für Sie bereit:

  • Veräußerungserlöse und Veräußerungsgewinne
  • Veräußerungserlöse bis 250.000 Euro
  • Veräußerungserlöse über 250.000 Euro
  • Verkauf des gesamten Waldes
  • Wie die ImmoESt abzuführen ist

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