Von Reinhild JÄGER, LANDWIRT Redakteurin
Bei der Waldarbeit steht neben der eigenen Arbeitssicherheit auch die Sicherheit unbeteiligter Personen im Fokus. Eine wichtige Vorkehrung dafür ist die befristete Sperre der Waldfläche mit der Hinweistafel „Befristetes forstliches Sperrgebiet Betreten verboten!“. In welchen Fällen diese Tafel tatsächlich eingesetzt werden darf, regelt das Österreichische Forstgesetz.
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