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Blauzungenfall in Mecklenburg-Vorpommern

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Durch die rasche Ausbreitung von Blauzunge in Deutschland braucht es bürokratische Erleichterungen.
Quelle: Häusler

In Mecklenburg-Vorpommern ist erstmals seit 2009 die Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden. Das hat das Landwirtschaftsministerium in Schwerin am Mittwoch (7.8.) mitgeteilt. In einem Mutterkuhbetrieb mit 23 Tieren im Landkreis Ludwigslust-Parchim habe sich der Verdacht auf eine Infektion bestätigt. Damit verliert Mecklenburg-Vorpommern den Status „frei von Blauzungenkrankheit“. Das Verbringen der empfänglichen Tierarten sowie von Zuchtmaterial ist nun nur noch unter Auflagen möglich.

Wie das Ressort ergänzte, wurden auf der Grundlage des europäischen Tiergesundheitsrechtes die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergriffen. Der Bestand sei gesperrt und unter amtliche Überwachung gestellt worden. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus rief die Tierhalter auf, erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und Verdachtsfälle durch die bestandsbetreuenden Tierärzte und Veterinärbehörden abklären zu lassen.

Außerdem können Tierhalter in Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmegenehmigungen für die Gabe von Impfstoffen beantragen. Zwar seien diese bislang nicht zugelassen, aber die Anwendung durch eine Ausnahmegenehmigung möglich, erläuterte das Ministerium. Von der Tierseuchenkasse gebe es eine Beihilfe zur Impfung. Diese biete derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome und Tierverluste.

Quelle: AgraEurope

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