RindBurgenland klagt gegen Vollspalten bei den Rindern

Burgenland klagt gegen Vollspalten bei den Rindern

Die burgenländische Landesregierung will, dass die Verfassungsrichter die Vollspalten auch bei den Rindern verbietet.
Quelle: agrarfoto.com

Anfang des heurigen Jahres hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag des Landes Burgenland die bis Ende 2039 dauernde Übergangsfrist beim Vollspaltenböden-Verbot in der Schweinehaltung gekippt. In der heutigen Sitzung der SPÖ-Alleinregierung wurde beschlossen, eine entsprechende Verfassungsbeschwerde auch für die Runderhalltung beim VfGH einzureichen.

Laut Landeshauptmann Hans Peter Peter Doskozil solle „die Beschwerde das Tierwohl heben“.

SPÖ-Landesregierung sieht Ungleichbehandlung

Derzeit sei nur die Haltung von bestimmten Rindern auf Vollspaltenböden verboten. Für Tiere, die nicht für die Zucht eingesetzt werden, ist sie erlaubt. Dass sei eine sachlich nicht begründete Ungleichbehandlung zwischen Mast- und Zuchtrindern.

„Wenn der Bundesgesetzgeber davon ausgeht, dass manche Tiere aufgrund des erhöhten Risikos von Krankheiten nicht auf Vollspaltenböden gehalten werden dürfen, dann muss das für die gleichen Tiere auch gelten, wenn sie nicht für die Zucht verwendet werden“, so Landehauptmann Doskozil. Diese Ungleichbehandlung soll nun im Rahmen eines Normprüfungsverfahrens vom VfGH auf ihre Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich definierten Staatsziel Tierschutz überprüft werden.

Ersatz für Mutterkuhprämie angedacht

Neben den „Bemühungen um klare Regelungen bei der Nutztierhaltung“, will die Burgenländische Landesregierung „die Versäumnisse des Bundes bei der Rinderwirtschaft ausgleichen und ein Modell vorlegen, dass die Streichung der Mutterkuhprämie kompensiert“. Damit will man die regionale Rinderzucht stärken, qualvollen Tiertransporten durch halb Europa einen Riegel vorschieben und gleichzeitig der heimischen Landwirtschaft wieder zu besseren Wettbewerbschancen verhelfen.

 

 

 

 

 

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