Angesichts längerer Staus und Wartezeiten durch die Covid-19-Situation erging vom Österreichischen Gesundheitsministerium am Karfreitag ein Erlass, der ein angepasstes Vorgehen für Tiertransporte festlegt.
So sind etwa Amtstierärzte angewiesen, unter Berücksichtigung allfälliger längerer Wartezeiten an Grenzen Tiertransporte nur abzufertigen, wenn ein rascher Transport gewährleistet werden kann. Tiertransporte sollen an der Grenze prioritär abgefertigt werden.
Langstreckentransporte in Drittstaaten sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin erlaubt. So müssen Transporteure unter anderem eine eindeutige Video-/Fotodokumentation vorweisen, die Rückschlüsse auf den Zustand der Tiere im Bereich des Grenzübertritts zulassen.
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