Von Helene FALTERMEIER-HUBER
1. Was ist BaySL?
BaySL ist das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft. Damit sollen in diesem Jahr erstmals auch kleinere Milchviehbetriebe gefördert werden, die von Anbindeauf Laufstallhaltung umstellen wollen.
2. Was sind in diesem Fall „kleinere Milchviehbetriebe“?
BaySL können Landwirte nutzen, die in den vergangenen drei Jahren maximal 25 Kühe gehalten haben.
3. Welche baulichen Maßnahmen sind sonst noch förderfähig?
- Investitionen in Umstellungsbetrieb zur Anpassung an die EG-Öko-Verordnung
- befestigte Tierausläufe und Laufhöfe
- Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in Schweineställen
- Weidemelkstände und mobile Weideunterstände
- Investitionen in Heu-Belüftungstrocknungen auf Basis regenerativer Energien
4. Welche Investitionen werden nicht gefördert?
- laufende Betriebsausgaben
- Ersatzinvestitionen
- Investitionen, die ausdrücklich die Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards zum Gegenstand haben (z.B. Anbindung von Kälbern)
- bauliche Investitionen in Lageroder Bergeräume, ausgenommen untergeordnete Umbaumaßnahmen bei Investitionen in Heutrocknungsanlagen
- Landankauf sowie Erwerb von Bauten und baulichen Anlagen
- behördliche Gebühren und satzungsgemäße Anschlussbeiträge für Anträge
- Preisnachlässe, Umsatzsteuer und unbare Eigenleistung
5. Welche berufliche Qualifikation wird vorausgesetzt?
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er ein landwirtschaftliches Unternehmen führen kann. Dies gilt als erfüllt, wenn er zum Zeitpunkt der Antragstellung den Hof drei Jahre bewirtschaftet. Bei Neueinsteigern, die ihren Hof weniger als drei Jahre führen, werden folgende Qualifikationen anerkannt:
- Abschluss in einem Agrarberuf
- Alm-/Alplehrkurs plus mindestens ein BILA-Seminar
- zwei BILA-Seminare
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